AGB (allgemeine geschäftsbedingungen)
der Firma Markus Näf, Baumwärter + Transporte Postfach 12, 8185 Winkel / Emmerstr. 5, 8192 Glattfelden / Südstrasse 20, 8172 Niederglatt
- Mit erteilen des Auftrages, schriftlich oder mündlich, gilt die AGB als gelesen und akzeptiert.
- Die Tarife basieren auf den jeweils geltenden Vertragslöhnen, Tarif- und Ankaufspreisen. Ab Datum einer Lohn- oder Materialpreisänderung gilt der neue Tarifansatz
- Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet.
- Für die Verrechnung von Regiearbeiten gilt der aktuelle Regietarif der Firma MARKUS NÄF, Material- und Pflanzenpreise gem. Preisliste.
- Erfolgt die Material- oder Pflanzenlieferung durch den Bauherrn oder zu ermässigten Preisen (Rabatte, Skonti) übernimmt der Unternehmer keine Garantie.
- Material- und Deponiepreise gelten ab Magazin, Lieferwerk oder Deponie. Die Auflad-, Transport- und Abladekosten werden nach Aufwand verrechnet.
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Der Auftraggeber bestätigt durch das Erteilen vom Auftrag, dass alle Arbeiten in Regie ausgeführt und abgerechnet werden, auch bei Offerten «Kostenschätzung nach Regietarif N20xx», ausser es ist schriftlich eine Pauschale vereinbart.
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Erfolgt bei einem Auftrag, Pauschal- oder Akkordauftrag eine kleine Änderung, so wird der ganze Auftrag in Regie abgerechnet.
- Kleinmengen an Material oder Maschinenstunden können in der Rechnung als Pauschale aufgeführt werden (Zusammenzug).
- Für Fakturen unter Fr. 100.00 kann ein Kleinmengenzuschlag verrechnet werden.
- Gebühren für die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund, Ablage- und Deponiegebühren, Installationen, Signalisationen, Beleuchtungen und Wasser sind in den Preisen nicht eingerechnet und werden gesondert verrechnet.
- Bau- und Terrainaufnahmen, technische Berechnungen, Pläne und Skizzen, Submissionsbeschriebe und Bauleitungen werden gesondert verrechnet, gemäss Honorarabrechnung des Verbandes Schweizerischer Gärtner- und Baumeistermeister.
- Auf Regiearbeiten werden keine Mengenrabatte gewährt.
- Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
- Wurde im Werkvertrag ein Preisnachlass auf den Abrechnungsbetrag der Akkordarbeiten vereinbart, so gilt dieser nicht für die Regiearbeiten.
- Bei Arbeiten haftet der Unternehmer für allfällige Schäden, die seine Belegschaft oder Geräte verursachen, nur insofern, als die Arbeiten unter seiner Aufsicht ausgeführt werden und das Werk in ordnungsmässigem Zustand war.
- Schäden an einem Werk, das nicht in Ordnung ist, oder Mangelhaft war, sind laut OR 58 durch den Eigentümer des Werkes, oder der Liegenschaft zu bezahlen.
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Der Auftraggeber bestätigt automatisch mit dem Erteilen vom Auftrag, dass im Fräs- und Grabenbereich keine Leitungen, oder andere Bauwerke sind. Bei Beschädigung ist der Auftraggeber Kostenpflichtig, ausser die Leitungen und das Bauwerk sind sondiert.
- Laut Gesetz gilt das gesamte Private Areal, als öffentlich, somit gilt da auch das Öffentliche Recht.
- Der mitarbeitende Gruppenführer (Meister, Polier, Obergärtner oder Vorarbeiter) kann bei Regiearbeiten verrechnet werden.
- Im Weiteren gelten die Bestimmungen der SIA- Norm 118.
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Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren und Pflanzen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Bei nicht bezahlen können sie wieder abgeholt werden.
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Sind vom Auftraggeber keine Auftragsbestätigungen, oder Rapporte unterschrieben, so sind die Angaben der Firma Markus Näf gültig.
- Zahlungskonditionen: innert 10, oder 30 Tage netto, ohne Abzug, nachher kann 15 % Verzugszins (OR 104) verrechnet werden.
- Unerlaubte Abzüge können, mit 15% Verzugszins und einer Gebühr nachgefordert werden.
- Bei Verzug, werden die Verzugskosten, Mahngebühren, Gerichts- und Inkassokosten dem Kunden verrechnet (OR 106).
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Es kann Fr. 80.00 Mahngebühr für jede Mahnung verrechnet werden.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Markus Näf, insbesondere sämtliche abgeschlossene Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Domizil der Firma Markus Näf, in Winkel.
Markus Näf Baumwärter + Transporte, Emmerstr. 5, 8192 Glattfelden. Telefon 079 661 81 47
Mail senden: mail@markus-naef.ch
